Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht, Erbrecht und Vermögensfragen in Ingolstadt

Sie haben noch viele Fragen und möchten mehr Klarheit gewinnen, um eine Entscheidung zu treffen? Nutzen Sie die Kompetenz unserer Rechtsanwältin Ritzer-Reber und Rechtsanwalt Ritzer in Ingolstadt. Die erfahrenen Anwälte für Familienrecht beraten Sie und unterstützen Sie auch während Ihrer Scheidung mit Rat und Tat.

 

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Rechtliche Beratung für Scheidung in Ingolstadt

  • Unverbindliche Erstberatung
  • Termin in der Regel innerhalb von 48 Stunden
  • Kostenlose Erstberatung bei Erteilung eines Mandats
  • Unterstützung in allen Fragen rund um Scheidung und Trennung

 

Persönliche Beratung – auch kurzfristig möglich

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung im entspannten Rahmen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Ingolstadt beraten Sie im Erbrecht, im Familienrecht zu Themen im Falle einer Trennung im vertraulichen Umfeld.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in einvernehmlichen Lösungen und in der Verhandlung außergerichtlicher Scheidungsvereinbarungen. Damit gewinnen Sie frühzeitig Klarheit und nachhaltige Ergebnisse für Ihre persönliche Zukunft und Planungssicherheit, auch für Ihre Familie.

Kontaktieren Sie uns!

  • unverbindliche Erstberatung – im Notfall binnen 48 Stunden

  • langjährige Erfahrung in Beratung und Vertretung im Familienrecht und im Erbrecht

  • nachhaltige Lösungen für das Wohl aller Beteiligten

  • kompetente Rechtsanwälte und Fachanwälte

  • tragfähige Entscheidungsbasis für Ihre Zukunft

  • Rechtsbeistand für komplizierte Trennungsverfahren

  • Empathie und Unterstützung für Ihre aktuelle Situation

Unverbindliche Erstberatung in Ingolstadt

Bei einer bevorstehenden Trennung sollten Sie erfahrene Anwälte für Familienrecht aufsuchen. Unsere Rechtsanwältinnen Elisabeth Ritzer-Reber und Laura Tritschler in Ingolstadt vertreten Ihre Interessen und finden Lösungen für Ihre Situation. Wir suchen nach fairen Lösungen für Ihre persönliche, finanzielle und wirtschaftliche Lage. Ziel ist eine Einigung, also eine einvernehmliche Scheidung. So bleibt der respektvolle Umgang zwischen Ihnen und Ihrem ehemaligen Ehepartner gewahrt.

Telefonische Erstberatung

Trotz Corona sind wir telefonisch für Sie erreichbar. Nutzen Sie unser Angebot für eine telefonische Erstberatung. Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung für Sie kostenlos. Kontaktieren Sie uns unter 0841 – 149 08 733

Fragen zur einvernehmlichen Scheidung und Familienrecht

Sie haben sicherlich viele Fragen. Profitieren Sie von unserem umfangreichen Fachwissen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem konkreten Trennungsfall haben und wie die Rechtslage zu bewerten ist.

Wir beraten Sie auch dahingehend ob oder wie Sie gegebenenfalls beim Scheidungsverfahren Geld sparen können. Wie lange dauert ein Verfahren, wie zügig kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden? Rechtsanwältin Ritzer-Reber und Rechtsanwältin Tritschler beraten Sie in Ingolstadt, was in Ihrem Fall zu tun ist, und beantworten alle wichtigen Fragen zum Familienrecht in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

1. Was ist eine einvernehmliche Scheidung?Informationen

einvernehmliche Trennung
Um Ihre Ehe auseinanderzusetzen und zu beenden, gibt es in der Regel eine Vielzahl von zu klärenden Punkten, die hiermit einhergehend geregelt werden müssen, z.B. Unterhalt, Aufenthalt der Kinder, Umgang, Verteilung des Hausrates, Aufteilung des Vermögens, bzw. Auseinandersetzung und Berechnung des Zugewinns, etc. Unter Umständen sind auch erbrechtliche Fragen zu klären.
Aus Rücksicht auf die Kosten und die regelmäßig kürzere Verfahrensdauer ist eine einvernehmliche Scheidung empfehlenswert. und die gemeinsame Vergangenheit Diese ist unter folgenden Voraussetzungen einvernehmlich:

– Beide Ehegatten entscheiden sich für die Scheidung
– Beide Ehegatten möchten nicht über die Scheidungsfolgen streiten

Für die Beantragung einer einvernehmlichen Scheidung genügt, dass einer der beiden Ehegatten den Antrag auf Scheidung stellt, während der andere diesem zustimmt.
Bei einer streitigen Scheidung müssen beide Ehegatten durch unsere Rechtsanwältin Ritzer-Reber oder Rechtsanwalt Ritzer vertreten werden (Anwaltszwang). Hingegen reicht bei einer einvernehmlichen Scheidung beim Familiengericht, dass beispielsweise eine der Parteien durch unsere Rechtsanwältin aus Ingolstadt vertreten wird und beide Ehepartner einig darüber sind über die Scheidung im Einvernehmen.
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2. Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Ingolstadt?Informationen

Sofern sich das Scheidungsverfahren auf die Scheidung beschränkt, ist die Scheidung relativ rasch möglich. Die Kürze des Verfahrens basiert darauf, dass relevante Themen im Familienrecht wie Sorgerecht, Zugewinn oder Unterhalt bereits geregelt sind und das Familiengericht nicht darüber entscheiden muss. Erfahrungsgemäß rechnet  man bei einer einvernehmlichen Scheidung mit anwaltlicher Unterstützung unserer Rechtsanwältin Ritzer-Reber in Ingolstadt oder Rechtsanwalt Ritzer mit einer Dauer zwischen 6 bis 12 Wochen. Bedenken Sie neben der deutlichen Zeitersparnis, dass sich dabei auch die Gerichts- und Anwaltskosten reduzieren.
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3. Tipps von Rechtsanwältin Ritzer-Reber: Vor – und Nachteile einer einvernehmlichen ScheidungInformationen

was kostet eine Ehescheidung
Das Wohl und ein späterer Kontakt auf Augenhöhe – vor allem im Interesse der gemeinsamen Kinder – steht im Fokus einer einvernehmlichen Scheidung in Ingolstadt. Auch sollte man nicht vergessen, dass eine streitige Scheidung für Familienrecht sehr viel länger dauert und für alle Beteiligten nicht immer mit finanziellen und emotionalen Folgen endet. Umso wichtiger ist es, sich die Vor- und Nachteile einer einvernehmlichen Scheidung bewusst zu machen. Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwältin Ritzer-Reber so frühzeitig wie möglich, um sich über die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung zu informieren und bestmöglich Geld und Zeit zu sparen. Mit einer fairen Scheidungsfolgenvereinbarung klären Sie Themen wie Unterhaltsleistungen, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Sorgerecht bereits vor der Antragsstellung.
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4. Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?Informationen

Wie viel eine einvernehmliche Scheidung in Ingolstadt kostet, basiert auf dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser kann vor einem Scheidungsverfahren berechnet werden, um die fälligen Anwalts- und Gerichtskosten zu ermitteln. Gemeinsame Kinder mindern den Gegenstandswert, auch Vermögensverhältnisse beeinflussen diesen Wert.
Be einer Einigung im Vorfeld – mit oder ohne Scheidungsfolgenvereinbarung – und der Beschränkung auf die Scheidung ist die Reduktion von Scheidungskosten möglich, sofern sich die scheidungswilligen Ehepartner über Zugewinn, Sorgerecht sowie Unterhalt etc. einig sind.

Wer knapp bei Kasse ist, kann über das Familiengericht in Ingolstadt eine sogenannte Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese Kostenübernahme durch den Staat ist eine enorme Erleichterung für Noch-Eheleute, die aus Kostengründen vor einer einvernehmlichen Scheidung zögern. Unserer Erfahrung nach stehen die Chancen für eine Verfahrenskostenhilfe, die über die Rechtsanwältin in Ingolstadt per Antrag eingereicht wird, gut. Auch eine Ratenzahlung ist möglich.
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5. Rechtsanwältin Ritzer-Reber unterstützt Sie bei Ihrer Scheidung durch das Familiengericht Ingolstadt
Informationen

Trennung Verfahrenskostenhilfe
 Sind die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt, ist eine Scheidung im Einvernehmen möglich. Sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist, ist die Scheidung durchführbar. Allerdings ist zu beachten, dass ein Scheidungsurteil durch das Gericht für Familienrecht sowie der Scheidungstermin erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres erfolgen kann. Wer eine rasche Scheidung in Ingolstadt beabsichtigt, sollte den Scheidungsantrag bereits vor dem Ablauf des Trennungsjahres von unserer Rechtsanwältin Ritzer-Reber oder Rechtsanwalt Ritzer einreichen lassen. Am besten, ein paar Wochen vor dieser Frist. Damit ist eine einvernehmliche Scheidung bereits nach einem Jahr des angegebenen Zeitpunkts der Trennung möglich.
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WICHTIGE FAKTEN ZUR EINVERNEHMLICHEN SCHEIDUNG

Bei einer einvernehmlichen Scheidung gilt es rechtliche Fragen zu klären. Diese betreffen die Scheidung nicht unmittelbar, hängen aber zusammen. Wichtige Fakten zu verschiedensten Fragen rund um Ihre Scheidung können Sie hier nachlesen.

Haben Sie weitere Fragen zu diesen Themen oder im Zusammenhang mit Ihrer einvernehmlichen Scheidung, stehe ich Ihnen dabei als erfahrene Rechtsanwältin für Familienrecht und Scheidung gerne auch persönlich zur Verfügung.

6. Unser Anwalt für Familienrecht in Ingolstadt unterstützt Sie auch bei einer einvernehmlichen ScheidungInformationen

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Hier ist nur die Zustimmung des anderen  Partners notwendig. So genügt die Anwesenheit eines Rechtsanwalts für Familienrecht, um eine einvernehmliche Scheidung zu beantragen.  Sie haben noch fragen zu Ihrer persönlichen Scheidungssituation. Gerne können wir Sie in unserer Kanzlei in Ingolstadt dazu beraten. Kontaktieren Sie mich, gerne auch telefonisch unter 0841 – 149 08 733 oder mithilfe des Kontaktformulars.

7. Knapp bei Kasse? – Rechtsanwalt Ritzer und Rechtsanwältin Ritzer-Reber beraten SieInformationen

Wir prüfen für Sie bereits bei der Erstberatung, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Gericht Ingolstadt haben. Lassen Sie sich bei Ihrer Scheidung von einer erfahrenen Rechtsanwältin für Familienrecht frühzeitig beraten und nutzen Sie die staatliche Hilfe, so werden die Kosten vom Staat übernommen. Circa 60 % aller Betroffenen haben nach unserer Erfahrung Anspruch auf Kostenübernahme vom Staat. Eine Scheidung kann teuer werden. Da ist es gut zu wissen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Prozesskostenhilfe haben kann. Gerne berät Sie dabei unsere erfahrene Rechtsanwältin Ritzer-Reber oder Rechtsanwalt Reber und hilft Ihnen auch bei der Antragstellung.
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8. Scheidungsfolgenvereinbarung bei einvernehmlicher ScheidungInformationen

Wie viel eine einvernehmliche Scheidung in Ingolstadt kostet, basiert auf dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser kann vor einem Scheidungsverfahren berechnet werden, um die fälligen Anwalts- und Gerichtskosten zu ermitteln. Als Orientierung dient das Nettoeinkommen des Ehegatten über den Zeitraum von drei Monaten, bevor der Scheidungsantrag eingereicht wird. Gemeinsame Kinder mindern den Gegenstandswert, auch Vermögensverhältnisse beeinflussen diesen Wert.
Be einer Einigung im Vorfeld – mit oder ohne Scheidungsfolgenvereinbarung – und der Beschränkung auf die Scheidung ist die Reduktion von Scheidungskosten möglich, sofern sich die scheidungswilligen Ehepartner über Zugewinn, Sorgerecht sowie Unterhalt etc. einig sind.
Wer knapp bei Kasse ist, kann über das Familiengericht in Ingolstadt eine sogenannte Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese Kostenübernahme durch den Staat ist eine enorme Erleichterung für Noch-Eheleute, die aus Kostengründen vor einer einvernehmlichen Scheidung zögern. Unserer Erfahrung nach stehen die Chancen für eine Verfahrenskostenhilfe, die über den Rechtsanwalt in in Ingolstadt per Antrag eingereicht wird, gut. Auch eine Ratenzahlung ist möglich.

9. Zugewinn- und Versorgungsausgleich bei einvernehmlicher ScheidungInformationen

Es ist empfehlenswert, schon bereits vor dem Scheidungstermin den Zugewinnausgleich zu klären. Das Gericht in Ingolstadt entscheidet über den Zugewinnausgleich ausschließlich, sofern die Eheleute diesen über den Rechtsanwalt beantragt haben. Es besteht die Möglichkeit das gesamte Ehevermögen (Zugewinnausgleich) auch schon im Vorfeld des Familiengerichts einvernehmlich zu regeln.

Beim Ausgleich von Anwartschaften der Altersvorsorge verhält es sich anders: Die Teilung der Altersrente wird im laufenden Scheidungsverfahren berücksichtigt. Dabei trifft das Gericht über den Versorgungsausgleich (Altersrente) im laufenden Scheidungsverfahren meistens automatisch. Wer  eine einvernehmliche Scheidung nicht verzögern möchte, sollte sich frühzeitig über den Versorgungsausgleich einigen. Am besten bereits im Vorfeld der Scheidung und verbindlich. Liegt eine gute Begründung vor, sieht das Gericht kein Veranlassung mehr, selbst darüber entscheiden zu müssen.
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Ist eine einvernehmliche Scheidung sinnvoll?

Letztendlich profitieren von einer einvernehmlichen Scheidung direkt oder auch indirekt die gemeinsamen Kinder. Die Trennung ist für sie ohnehin belastend und man ist daher gut beraten, allein schon in ihrem Interesse die Scheidungsfolgen einvernehmlich zu regeln.

Ist solch eine Einigung nicht möglich oder eine Partei nicht einigungswillig, bleibt dem Partner in diesem Fall letztendlich die Entscheidung, über eine streitige Scheidung seine Interessen zu wahren.

Nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung

Sie haben noch Fragen oder wünschen sich mehr Klarheit? Eine frühzeitige Beratung schafft mehr Planungssicherheit für Sie und stellt sicher, dass mögliche Fristen und Termine eingehalten werden. Gerne erreichen Sie uns auch telefonisch unter der Telefonnummer 0841 – 149 08 733 oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin zur unverbindlichen Erstberatung in Ingolstadt. 

 

Modifiziert am 9. Juli 2021Veröffentlicht am 10. Mai 2016