Wer das Scheidungsverfahren beschleunigen möchte, sollte darauf achten, dass der Scheidungsantrag über die Rechtsanwältin zu einem Zeitpunkt eingereicht werden sollte bei Gericht, der einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres liegt. Erst nach dieser Frist kann man sich scheiden lassen.
Wird der Scheidungsantrag frühzeitig gestellt und sind sich die Partner über die einvernehmliche Scheidung einig, kann sie bereits ein Jahr nach dem bekanntgegebenen Trennungszeitpunkt vollstreckt werden.
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Anwaltszwang im Scheidungsverfahren?
Für die einvernehmliche Scheidung ist eine Rechtsanwalt ausreichend. Da Anwaltszwang besteht, ist jedoch die Einschaltung der Rechtsanwältin bei der Scheidung zwingend notwendig.
Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung können sich die Ehepartner von einem Anwalt gemeinsam vertreten lassen. Dieser stellt dann den Scheidungsantrag und begleitet das Verfahren anwaltlich. Dafür genügt die Zustimmung zum Scheidungsantrag des anderen Ehepartners, der dann nicht auch seine eigene Rechtsanwältin beauftragen muss.
Scheidung durch das Familiengericht
Ehen werden in Deutschland durch das Familiengericht geschieden. Auch im Falle einer einvernehmlichen Scheidung. Folgesachen wie beispielsweise Zugewinn und Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Unterhalt werden bei Einigung der Ehepartner mit einer verbindlichen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt.
Entgegen vieler Meinungen ist eine einvernehmliche Scheidung vor Gericht wesentlich schneller und unkomplizierter, da
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meist zeitnahe Scheidungstermine bei einvernehmlichen Scheidungen vergeben werden.
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man nur einmal persönlich zum Scheidungstermin erscheinen muss, sofern bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht zusätzlich Folgesachen gerichtlich entschieden werden müssen.
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eine anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren ausreicht und man in Ausnahmefällen von einem persönlichen Erscheinen vor Gericht zum Scheidungstermin entbunden werden kann.
Eine einvernehmliche Scheidung ist mit professioneller Unterstützung durch eine Rechtsanwalt unkompliziert und schnell. Im Idealfall ist die Scheidung bereits ein Jahr nach dem angegebenen Trennungszeitpunkt vollzogen. So vermeidet man ein Gerichtsverfahren, das teuer und langwierig wird und zudem kostspielig.