Kategorien
Scheidung

Wie kann ich das Scheidungsverfahren beschleunigen?  

Rechtsanwalt Ritzer erklärt Ihnen in einem Erstberatungsgespräch, wie sie schon vor Ende des Trennungsjahres den Scheidungsverlauf verkürzen können.

Erst nach dieser Frist kann man sich scheiden lassen.

Wird der Scheidungsantrag frühzeitig gestellt und sind sich die Partner über die einvernehmliche Scheidung einig, kann sie bereits ein Jahr nach dem bekanntgegebenen Trennungszeitpunkt ausgesprochen werden.

Sind Sie an einer raschen und einvernehmlichen Scheidung interessiert? Ich unterstütze Sie gerne dabei und freue mich auf Ihren Anruf in Ingolstadt.

Anwaltszwang im Scheidungsverfahren?

Für die einvernehmliche Scheidung ist eine Rechtsanwältin / Rechtsanwalt ausreichend. Die Einschaltung der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts ist bei einer Scheidung zwingend notwendig.

Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung können sich die Ehepartner von einem Anwalt gemeinsam vertreten lassen. Dieser stellt dann den Scheidungsantrag und begleitet das Verfahren anwaltlich. Dafür genügt die Zustimmung zum Scheidungsantrag des anderen Ehepartners.

Scheidung durch das Familiengericht

Ehen werden in Deutschland auch bei einer einvernehmlichen Scheidung durch das Familiengericht geschieden.  Folgesachen wie beispielsweise Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Unterhalt werden bei Einigung der Ehepartner mit einer verbindlichen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt.

Eine einvernehmliche Scheidung vor Gericht ist wesentlich schneller und unkomplizierter, da

  • meist zeitnahe Scheidungstermine bei einvernehmlichen Scheidungen vergeben werden.
  • man nur einmal persönlich zum Scheidungstermin erscheinen muss, sofern bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht zusätzlich Folgesachen gerichtlich entschieden werden müssen.
  • eine anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren ausreicht und man in Ausnahmefällen von einem persönlichen Erscheinen vor Gericht zum Scheidungstermin entbunden werden kann.

Eine einvernehmliche Scheidung ist mit professioneller Unterstützung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt unkompliziert und schnell. Im Idealfall ist die Scheidung bereits ein Jahr nach dem angegebenen Trennungszeitpunkt vollzogen.

Eine einvernehmliche Scheidung spart Kosten und Zeit.

Haben Sie Fragen zum Scheidungsverfahren? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch in meiner Kanzlei in Ingolstadt unter 0841 / 149 08 733 oder über mein Kontaktformular.

 

FOTOS Anwälte

Modifiziert am 9. Juli 2021Veröffentlicht am 9. Juli 2021

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert