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Einvernehmliche Scheidung

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung? Wann zahlt der Staat die Scheidungskosten?

Die Scheidungskosten kann man vor der Scheidung berechnen, sie sind individuell abhängig. Lassen Sie sich diese zu erwartenden Kosten von Ihrer Rechtsanwalt in Ingolstadt frühzeitig kalkulieren, damit Sie finanzielle Planungssicherheit gewinnen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass einvernehmliche Scheidungen wesentlich günstiger sind als streitige Scheidungen. Jeder Aspekt, den das Gericht neben der eigentlichen Scheidung verhandeln muss, kostet Zeit und Geld. Oftmals vereinbaren Eheleute, die bei einer einvernehmlichen Scheidung entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten zu teilen.

Anwalts- und Gerichtskosten bei einvernehmlicher Scheidung

Einvernehmliche Scheidungskosten bestehen aus den Anwaltskosten sowie den Gerichtskosten. Die Höhe dieser Kosten wird u. a. vom Rechtsanwältinsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt und ist abhängig vom sogenannten Verfahrenswert.

Verbindlich festgelegt wird dieser Wert vom Gericht am Verfahrensschluss.

Dieser Verfahrenswert orientiert sich vor allem am Nettoeinkommen der Ehepartner jener drei Monate vor der Einreichung des Scheidungsantrags und knüpft somit direkt an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Noch-Ehepartner an.

Sobald dieser Verfahrenswert feststeht, können mithilfe einer Gebührentabelle nach dem RVG die gesetzlichen Rechtsanwältins- und Gerichtskosten berechnet werden. Basierend auf dieser Gebührentabelle ist das bereits vor der gerichtlichen Festsetzung möglich.

Haben Sie Fragen zu den anfallenden Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung oder wollen Sie mehr Informationen, wie Sie sich kostengünstiger einvernehmlich scheiden lassen können? Sprechen Sie mich gerne an.

Einkommen als Faktor für Verfahrenskosten

Das aktuelle Nettoeinkommen beider Eheleute ist die Basis für die Verfahrenskosten, das zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Scheidung zusammen erwirtschaftet wird. Je geringer dieses gemeinsame Einkommen ist, desto geringer fallen entsprechend auch die Verfahrenskosten aus.

Dabei urteilen die Gerichte unterschiedlich darüber, was zum Einkommen gezählt wird, wenn Vermögen und Schulden zu berücksichtigen sind. Das Familienrecht in Ingolstadt berücksichtigt die Herabsetzung des Einkommens für jedes unterhaltsberechtigte Kind um pauschal 250 Euro.

Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Scheidungskosten

Wer bei den Scheidungskosten sparen und das Scheidungsverfahren beschleunigen möchte, strebt einen außergerichtlichen Versorgungsausgleich sowie eine einvernehmliche Regelung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Ein vom Gericht verhandelter Zugewinnausgleich erhöht die Kosten für das Scheidungsverfahren, aber ebenso beim Zugewinnausgleich und der Verfahrensdauer.

Die optimale Lösung ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung, um die Scheidungskosten möglichst schlank zu halten.

Bei Fragen zur Scheidungsfolgenvereinbarung berate und informiere ich Sie gern telefonisch unter 0841 / 149 08 733 oder per E-Mail.

Kosten für meine Inanspruchnahme

Meine Kosten als Ihre Rechtsanwältin in Ingolstadt orientieren sich nach dem RVG, dem Rechtsanwältinsvergütungsgesetz sowie dem Verfahrenswert Ihrer Scheidung.

Übrigens müssen Sie die Anwaltskosten nicht im Vorfeld zahlen, sondern nur die Gerichtskosten, sodass das Scheidungsverfahren eröffnet werden kann. Sobald ich den Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht habe und das Gericht die Geschäftsnummer für Ihr Scheidungsverfahren vergibt, erhalten Sie meine erste Rechnung.

Falls Sie einen finanziellen Engpass haben und nicht in der Lage sind, die Gerichts- und Anwaltskosten aus eigener Kraft zu zahlen, ist mitunter der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe überlegenswert.

Haben Sie Fragen zu den Kosten meiner Arbeit im Scheidungsverfahren oder auch zur Verfahrenskostenhilfe, früher hieß sie Prozesskostenhilfe? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch in meiner Kanzlei in Ingolstadt unter 0841 / 149 08 733 oder über mein Kontaktformular.

Beachten Sie: 2/3 aller Betroffenen erhalten staatliche Hilfen, um die Kosten einer Scheidung bezahlen zu können. Nach Absprache ist auch Ratenzahlung möglich. Es lohnt sich also, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen.

Modifiziert am 9. Juli 2021Veröffentlicht am 9. Juli 2021
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Einvernehmliche Scheidung

Tipps von Rechtsanwältin Ritzer-Reber: Vor – und Nachteile einer einvernehmlichen Scheidung

Wie bereits ausgeführt, hat eine einvernehmliche Scheidung Vor- und Nachteile

Vorteile:

Kostenersparnis

  • Es muss nur eine Rechtsanwältin in Ingolstadt beauftragt werden. Das bedeutet bei einer Teilungsvereinbarung der Eheleute eine Reduktion der Anwaltskosten um bis zu 50 Prozent.

  • Wegfall der Gerichtskosten, sofern sich die Ehepartner außergerichtlich einigen können

  • Zeitersparnis

  • Trennungszeit 1 Jahr statt 3 Jahre bei Zerrüttung der Ehe

  • Nur ein Gerichtstermin erforderlich – da keinerlei Differenzen zu den Scheidungskosten bestehen und damit auch zusätzliche Gerichtsverhandlungen entfallen

Selbst wenn Sie vor der Scheidung Streit mit Ihrem Noch-Ehepartner haben, bedeutet das nicht, dass für Sie eine einvernehmliche Scheidung hinfällig wäre. Lassen Sie sich beide anwaltlich beraten und finden Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt aus Ingolstadt oder im Gespräch mit Ihrem Ehepartner eine einvernehmliche Regelung aller offen Fragen zum Familienrecht.

Sobald Sie sich einig sind, kann ein Ehegatte über seinen Rechtsanwalt das Scheidungsverfahren beantragen. Der andere Ehegatte, der nicht anwaltlich vertreten werden muss, stimmt dabei dem Antrag der Scheidung zu. Außerdem können Sie noch vor der Scheidungseinreichung eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten treffen. So gewinnen Sie durch das raschere und kostengünstigere Verfahren einer einvernehmlichen Scheidung mehr Klarheit, teilen sich die Kosten und verkürzen das Scheidungsverfahren.

Nachteile:

Beauftragung eines Anwalts: Der anwaltliche Vertreter vertritt lediglich den Partner, der den Rechtsanwalt beauftragt hat. Sind beide Noch-Ehepartner einverstanden, berät und vertritt dieser dann unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen der Eheleute beide.

Ohne eigenen Anwalt ist der andere Ehepartner vor Gericht aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltszwangs allerdings handlungsunfähig im Ernstfall.

Um ein solches Risiko zu vermeiden, kann jeder Ehepartner seinen eigenen Anwalt beauftragen, auch wenn man sich grundsätzlich über offene Fragen zum Familienrecht einig ist. Dabei sollte man jedoch auch beachten, dass die vollen Anwaltskosten anfallen. Allerdings fühlt sich jeder der Partner anwaltlich gut beraten und ist einer fairen Regelung sicher. Zudem kann man durch das beschleunigte Scheidungsverfahren und dem unkomplizierten Ablauf noch immer einiges an Gerichtskosten und anderen Ausgaben sparen.

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam die Vor- und Nachteile aller Option und finden für Sie die bestmögliche Lösung. Sie erreichen uns gerne auch telefonisch unter der Telefonnummer 0841 / 149 08 733.

Modifiziert am 9. Juli 2021Veröffentlicht am
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Einvernehmliche Scheidung

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Wer eine einvernehmliche Scheidung plant, sollte sich frühzeitig von unserer Rechtsanwältin Frau Ritzer-Reber oder unserem Rechtsanwalt Herrn Ritzer beraten lassen. Zwar ist dieser Termin nicht zwingend notwendig, aber man kann vieles bereits im Vorfeld abklären und spart wertvolle Zeit und Kosten: Dazu genügt ein Telefonat mit einem der Partner oder auch eine (Video-)Telefonkonferenz, um die Rahmenbedingungen für eine einvernehmliche Scheidung und Fragen zum Familienrecht abzuklären. Die Einigung beider Eheleute ist hierbei die Grundvoraussetzung.

Bei dem Termin wird geprüft, inwieweit sich die Partner über die Regelung von Unterhalt für Kind und Mutter, das Sorgerecht oder den Zugewinnausgleich einig werden. Das zeigt, ob eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll ist. In dieser können die Partner alle für das Familienrecht relevanten Themen gemeinsam klären und außergerichtlich im Einvernehmen selbst regeln. Kommt es zu keiner Einigung, müsste das Gericht in einem zeit- und kostenintensiven Gerichtsfahren über die Folgesachen entscheiden, was das Scheidungsverfahren zeitlich verzögert. Diese Regelungen im Vorfeld sind die Basis für weitere Antragstellungen bei Gericht und den Ablauf des Scheidungsverfahrens.

Sie möchten sich scheiden lassen und suchen anwaltliche Unterstützung? Sprechen Sie mich gern an und vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für eine Erstberatung mit mir – in meiner Kanzlei in Ingolstadt vor Ort oder gerne auch per Telefon unter 0841 / 149 08 733, Videotelefonat oder über mein Kontaktformular.

Einreichen des Scheidungsantrags

Sobald geklärt ist, welcher Antrag bei Gericht gestellt wird, ist Ihre Rechtsanwältin aus Ingolstadt aktiv, da ein Scheidungsantrag ausschließlich über einen Anwalt gestellt wird. Sind sich die Ehepartner einig, genügt es, das Scheidungsverfahren über einen Anwalt abzuhandeln. So genügt die Zustimmung des anderen Ehepartners zum Scheidungsantrag, ohne dass dieser anwaltlich vertreten ist.

  • Erforderliche Urkunden und Angaben für die Antragsvorbereitung und Einreichung:

  • Aktuelle Anschriften der Ehepartner /Anschrift der letzten gemeinsamen Ehewohnung

  • Eheurkunde/Heiratsurkunde

  • Geburtsurkunden der Kinder (ggfs.)

  • Ehevertrag/Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bzgl. Zugewinn- und Versorgungsausgleich (ggfs.)

  • Trennungsdatum inklusive der Angabe, wer ausgezogen ist bzw. Trennung innerhalb der Ehewohnung

  • Nettoeinkommen in den letzten drei Monaten

Haben Sie den Versorgungsausgleich vor dem Scheidungsantrag noch nicht einvernehmlich mit Ihrem Noch-Ehepartner in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt, entscheidet das Gericht darüber im Scheidungsverfahren. Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie HIER einen Fragebogen downloaden und vorab ausfüllen. Grundsätzlich ist es ratsam, möglichst alle strittigen Punkte vor Einreichung der einvernehmlichen Scheidung mit dem Partner zu klären.

Dauer einer einvernehmlichen Scheidung

Grundsätzlich ist eine einvernehmliche Scheidung rasch abgeschlossen, idealerweise bereits ein Jahr nach der Trennung. Die Dauer des Scheidungsverfahrens ist unterschiedlich. Im Durchschnitt ist ein Scheidungstermin beim Gericht für Familienrecht in Ingolstadt sechs Wochen bis rund drei Monate nach Antragseinreichung für eine einvernehmliche Scheidung möglich.

Bitte beachten Sie: Das Trennungsjahr muss auch bei einer einvernehmlichen Scheidung eingehalten werden. Es genügt, wenn dieses zum angesetzten Scheidungstermin abgelaufen ist. Den Scheidungsantrag kann man auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, um das Scheidungsverfahren zügig durchzuziehen. Sofern beim Familiengericht Folgesachen wie Sorgerecht oder Zugewinnausgleich – sogenannte Folgesachen – oder Unterhalt nicht geregelt sind, verzögert dies das Verfahren auch bei einvernehmlichen Scheidungen.

Grundsätzlich ist es so, dass bei einem einfachen Verfahren die Scheidung rasch abgeschlossen werden kann. Speziell bei einer einvernehmlichen Scheidung hat man selbst Einfluss darauf, ob das Gericht lediglich über die Scheidung oder zusätzlich über die Folgesachen entscheiden muss. Letzteres hat unmittelbar Einfluss darauf, wie lange das Scheidungsverfahren dauert.

Wird auf einen Antrag auf Durchführung des Zugewinnausgleichs verzichtet, ist eine schnelle Scheidung grundsätzlich möglich. Dabei wird der Zugewinnausgleich einvernehmlich außergerichtlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, in einem gesonderten Verfahren – also völlig unabhängig von der Scheidung – über den Zugewinnausgleich entscheiden zu lassen: Beide Varianten beschleunigen deutlich das Scheidungsverfahren.

Zusätzlich kann man auch den Versorgungsausgleich aus dem Scheidungsverfahren herausnehmen und so die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung beeinflussen. Auch auf diesem Weg ist die außergerichtliche Einigung über eine Scheidungsfolgenvereinbarung möglich und sinnvoll, wenn das Gericht darüber nicht entscheiden muss. Wer das Gericht diese Entscheidung treffen lassen will, sollte sich frühzeitig um die Vollständigkeit aller Unterlagen bei den Rentenversicherungsträgern bemühen. Sofern diese Unterlagen zeitnah vollständig vorliegen, kann in der Folge auch das Gericht relativ zeitnah über den Versorgungsausgleich entscheiden.

Sie möchten sich scheiden lassen und suchen dafür anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 0841 / 149 08 733 oder über das Kontaktformular.

Scheidungstermin

Der nächste Schritt bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der tatsächliche Scheidungstermin. In der Regel ist der Scheidungstermin auch der einzige Termin, bei dem die Eheleute vor Gericht erscheinen müssen –bereit, die Scheidung zu vollziehen. Befreiungen, diesem Termin fernbleiben zu dürfen, werden allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt. Beim Scheidungstermin, der meist nur eine Viertelstunde dauert, wird der gesetzliche Scheidungsbeschluss ausgesprochen.

Sie möchten sich scheiden lassen und suchen anwaltliche Unterstützung? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung mit mir – direkt in meiner Kanzlei in Ingolstadt oder telefonisch unter 0841 / 149 08 733 oder über das Kontaktformular.

 

 

Modifiziert am 9. Juli 2021Veröffentlicht am
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Einvernehmliche Scheidung

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Da sich die Noch-Ehepartner bei einer einvernehmlichen oder einverständlichen Scheidung einig sind, haben Sie hier die Chance, Kosten, Zeit und auch viel Energie einzusparen. Gibt es Kinder, ist eine einvernehmliche Scheidung ratsam. Auch Ihre Rechtsanwältin wird Ihnen erfahrungsgemäß zu einem kürzeren Verfahren einer einvernehmlichen Scheidung raten, um die Situation zu entspannen.

Sobald alle relevanten Punkte im Familienrecht zwischen den Partnern geklärt sind, ist der Ablauf im Vergleich zu einer streitigen Scheidung deutlich einfacher. Insbesondere die Vorabregelung bei Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich sollten in beiderseitigem Interesse in einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Vorfeld geregelt werden, um die Scheidung zu beschleunigen und kostenreduzierter zu machen.

Trennungsjahr bei einvernehmlicher Scheidung

Sind sich beide Ehegatten über die einvernehmliche Scheidung einig, muss allerdings noch das sogenannte Trennungsjahr abgewartet werden. Die sofortige Scheidung nach der vollzogenen Trennung ist bei einer Scheidung nicht möglich. Das Familiengericht spricht die Scheidung erst aus, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Haben Sie noch Fragen zum Trennungsjahr, über den Beginn desselben und was Trennung juristisch bedeutet? Kontaktieren Sie mich gern für weitere Fragen dazu – telefonisch in Ingolstadt unter 0841 / 149 08 733 oder über unser Kontaktformular.

Einvernehmliche Scheidung: Folgesachen- und Scheidungsfolgen- vereinbarung

Im Zuge einer raschen einvernehmlichen Scheidung rät die Rechtsanwältin zum Verzicht von zusätzlichen Anträgen wie beispielsweise Scheidungsfolgesachen:

  • Unterhalt

  • Sorgerecht

  • Zugewinn

Die Entscheidung des Gerichts über eine einvernehmliche Scheidung und den vorab vereinbarten Versorgungsausgleich erfolgt in diesem Falle relativ rasch, ohne das Verfahren zu verzögen.

Eine vorhergehende Abstimmung über Folgesachen, die in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festgehalten werden, bietet eine rasche Durchführung der Scheidung und entlastet Kinder und Eheleute. Daher empfiehlt sich die frühzeitige Regelung von Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Unterhalt.

Ein weiterer Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist der Zeitfaktor. Je früher eine Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung vollzogen ist, umso früher ist die Beziehung der Noch-Ehepartner geklärt. Ein Scheidungsverfahren über mehrere Jahre sorgt kontinuierlich für Unruhe unter allen Beteiligten und erschwert ein faires Miteinander, entspannten Umgang in der Zukunft. Damit ist die Scheidungsfolgenvereinbarung ein wesentlicher Beitrag, um eine einvernehmliche Scheidung anzustreben und erfolgreich durchzubringen.

Zudem spart diese Vereinbarung auch erheblich bei Gerichts- und Anwaltskosten. Ein weiterer Grund, warum unsere Rechtsanwältin aus Ingolstadt dringend dazu rät.

Auch das Scheidungsverfahren beschleunigt sich durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Da der Versorgungsausgleich der Ehegatten bereits geregelt ist, muss dieser nicht vom Gericht durchgeführt werden und reduziert die Verfahrensdauer deutlich.

Sind Sie bereit für eine Scheidung und willig, eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Noch-Ehepartner zu machen? Ich berate Sie gern und erarbeite individuelle Vereinbarungen für Sie. Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch unter 0841 / 149 08 733 oder mittels meinem Online-Kontaktformular.

 

Modifiziert am 9. Juli 2021Veröffentlicht am