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Einvernehmliche Scheidung

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Wer eine einvernehmliche Scheidung plant, sollte sich frühzeitig von unserer Rechtsanwältin Frau Ritzer-Reber oder unserem Rechtsanwalt Herrn Ritzer beraten lassen. Zwar ist dieser Termin nicht zwingend notwendig, aber man kann vieles bereits im Vorfeld abklären und spart wertvolle Zeit und Kosten: Dazu genügt ein Telefonat mit einem der Partner oder auch eine (Video-)Telefonkonferenz, um die Rahmenbedingungen für eine einvernehmliche Scheidung und Fragen zum Familienrecht abzuklären. Die Einigung beider Eheleute ist hierbei die Grundvoraussetzung.

Bei dem Termin wird geprüft, inwieweit sich die Partner über die Regelung von Unterhalt für Kind und Mutter, das Sorgerecht oder den Zugewinnausgleich einig werden. Das zeigt, ob eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll ist. In dieser können die Partner alle für das Familienrecht relevanten Themen gemeinsam klären und außergerichtlich im Einvernehmen selbst regeln. Kommt es zu keiner Einigung, müsste das Gericht in einem zeit- und kostenintensiven Gerichtsfahren über die Folgesachen entscheiden, was das Scheidungsverfahren zeitlich verzögert. Diese Regelungen im Vorfeld sind die Basis für weitere Antragstellungen bei Gericht und den Ablauf des Scheidungsverfahrens.

Sie möchten sich scheiden lassen und suchen anwaltliche Unterstützung? Sprechen Sie mich gern an und vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für eine Erstberatung mit mir – in meiner Kanzlei in Ingolstadt vor Ort oder gerne auch per Telefon unter 0841 / 149 08 733, Videotelefonat oder über mein Kontaktformular.

Einreichen des Scheidungsantrags

Sobald geklärt ist, welcher Antrag bei Gericht gestellt wird, ist Ihre Rechtsanwältin aus Ingolstadt aktiv, da ein Scheidungsantrag ausschließlich über einen Anwalt gestellt wird. Sind sich die Ehepartner einig, genügt es, das Scheidungsverfahren über einen Anwalt abzuhandeln. So genügt die Zustimmung des anderen Ehepartners zum Scheidungsantrag, ohne dass dieser anwaltlich vertreten ist.

  • Erforderliche Urkunden und Angaben für die Antragsvorbereitung und Einreichung:

  • Aktuelle Anschriften der Ehepartner /Anschrift der letzten gemeinsamen Ehewohnung

  • Eheurkunde/Heiratsurkunde

  • Geburtsurkunden der Kinder (ggfs.)

  • Ehevertrag/Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bzgl. Zugewinn- und Versorgungsausgleich (ggfs.)

  • Trennungsdatum inklusive der Angabe, wer ausgezogen ist bzw. Trennung innerhalb der Ehewohnung

  • Nettoeinkommen in den letzten drei Monaten

Haben Sie den Versorgungsausgleich vor dem Scheidungsantrag noch nicht einvernehmlich mit Ihrem Noch-Ehepartner in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt, entscheidet das Gericht darüber im Scheidungsverfahren. Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie HIER einen Fragebogen downloaden und vorab ausfüllen. Grundsätzlich ist es ratsam, möglichst alle strittigen Punkte vor Einreichung der einvernehmlichen Scheidung mit dem Partner zu klären.

Dauer einer einvernehmlichen Scheidung

Grundsätzlich ist eine einvernehmliche Scheidung rasch abgeschlossen, idealerweise bereits ein Jahr nach der Trennung. Die Dauer des Scheidungsverfahrens ist unterschiedlich. Im Durchschnitt ist ein Scheidungstermin beim Gericht für Familienrecht in Ingolstadt sechs Wochen bis rund drei Monate nach Antragseinreichung für eine einvernehmliche Scheidung möglich.

Bitte beachten Sie: Das Trennungsjahr muss auch bei einer einvernehmlichen Scheidung eingehalten werden. Es genügt, wenn dieses zum angesetzten Scheidungstermin abgelaufen ist. Den Scheidungsantrag kann man auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, um das Scheidungsverfahren zügig durchzuziehen. Sofern beim Familiengericht Folgesachen wie Sorgerecht oder Zugewinnausgleich – sogenannte Folgesachen – oder Unterhalt nicht geregelt sind, verzögert dies das Verfahren auch bei einvernehmlichen Scheidungen.

Grundsätzlich ist es so, dass bei einem einfachen Verfahren die Scheidung rasch abgeschlossen werden kann. Speziell bei einer einvernehmlichen Scheidung hat man selbst Einfluss darauf, ob das Gericht lediglich über die Scheidung oder zusätzlich über die Folgesachen entscheiden muss. Letzteres hat unmittelbar Einfluss darauf, wie lange das Scheidungsverfahren dauert.

Wird auf einen Antrag auf Durchführung des Zugewinnausgleichs verzichtet, ist eine schnelle Scheidung grundsätzlich möglich. Dabei wird der Zugewinnausgleich einvernehmlich außergerichtlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, in einem gesonderten Verfahren – also völlig unabhängig von der Scheidung – über den Zugewinnausgleich entscheiden zu lassen: Beide Varianten beschleunigen deutlich das Scheidungsverfahren.

Zusätzlich kann man auch den Versorgungsausgleich aus dem Scheidungsverfahren herausnehmen und so die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung beeinflussen. Auch auf diesem Weg ist die außergerichtliche Einigung über eine Scheidungsfolgenvereinbarung möglich und sinnvoll, wenn das Gericht darüber nicht entscheiden muss. Wer das Gericht diese Entscheidung treffen lassen will, sollte sich frühzeitig um die Vollständigkeit aller Unterlagen bei den Rentenversicherungsträgern bemühen. Sofern diese Unterlagen zeitnah vollständig vorliegen, kann in der Folge auch das Gericht relativ zeitnah über den Versorgungsausgleich entscheiden.

Sie möchten sich scheiden lassen und suchen dafür anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 0841 / 149 08 733 oder über das Kontaktformular.

Scheidungstermin

Der nächste Schritt bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der tatsächliche Scheidungstermin. In der Regel ist der Scheidungstermin auch der einzige Termin, bei dem die Eheleute vor Gericht erscheinen müssen –bereit, die Scheidung zu vollziehen. Befreiungen, diesem Termin fernbleiben zu dürfen, werden allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt. Beim Scheidungstermin, der meist nur eine Viertelstunde dauert, wird der gesetzliche Scheidungsbeschluss ausgesprochen.

Sie möchten sich scheiden lassen und suchen anwaltliche Unterstützung? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung mit mir – direkt in meiner Kanzlei in Ingolstadt oder telefonisch unter 0841 / 149 08 733 oder über das Kontaktformular.

 

 

Modifiziert am 9. Juli 2021Veröffentlicht am 9. Juli 2021

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