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Einvernehmliche Scheidung

Tipps von Rechtsanwältin Ritzer-Reber: Vor – und Nachteile einer einvernehmlichen Scheidung

Wie bereits ausgeführt, hat eine einvernehmliche Scheidung Vor- und Nachteile

Vorteile:

Kostenersparnis

  • Es muss nur eine Rechtsanwältin in Ingolstadt beauftragt werden. Das bedeutet bei einer Teilungsvereinbarung der Eheleute eine Reduktion der Anwaltskosten um bis zu 50 Prozent.

  • Wegfall der Gerichtskosten, sofern sich die Ehepartner außergerichtlich einigen können

  • Zeitersparnis

  • Trennungszeit 1 Jahr statt 3 Jahre bei Zerrüttung der Ehe

  • Nur ein Gerichtstermin erforderlich – da keinerlei Differenzen zu den Scheidungskosten bestehen und damit auch zusätzliche Gerichtsverhandlungen entfallen

Selbst wenn Sie vor der Scheidung Streit mit Ihrem Noch-Ehepartner haben, bedeutet das nicht, dass für Sie eine einvernehmliche Scheidung hinfällig wäre. Lassen Sie sich beide anwaltlich beraten und finden Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt aus Ingolstadt oder im Gespräch mit Ihrem Ehepartner eine einvernehmliche Regelung aller offen Fragen zum Familienrecht.

Sobald Sie sich einig sind, kann ein Ehegatte über seinen Rechtsanwalt das Scheidungsverfahren beantragen. Der andere Ehegatte, der nicht anwaltlich vertreten werden muss, stimmt dabei dem Antrag der Scheidung zu. Außerdem können Sie noch vor der Scheidungseinreichung eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten treffen. So gewinnen Sie durch das raschere und kostengünstigere Verfahren einer einvernehmlichen Scheidung mehr Klarheit, teilen sich die Kosten und verkürzen das Scheidungsverfahren.

Nachteile:

Beauftragung eines Anwalts: Der anwaltliche Vertreter vertritt lediglich den Partner, der den Rechtsanwalt beauftragt hat. Sind beide Noch-Ehepartner einverstanden, berät und vertritt dieser dann unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen der Eheleute beide.

Ohne eigenen Anwalt ist der andere Ehepartner vor Gericht aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltszwangs allerdings handlungsunfähig im Ernstfall.

Um ein solches Risiko zu vermeiden, kann jeder Ehepartner seinen eigenen Anwalt beauftragen, auch wenn man sich grundsätzlich über offene Fragen zum Familienrecht einig ist. Dabei sollte man jedoch auch beachten, dass die vollen Anwaltskosten anfallen. Allerdings fühlt sich jeder der Partner anwaltlich gut beraten und ist einer fairen Regelung sicher. Zudem kann man durch das beschleunigte Scheidungsverfahren und dem unkomplizierten Ablauf noch immer einiges an Gerichtskosten und anderen Ausgaben sparen.

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam die Vor- und Nachteile aller Option und finden für Sie die bestmögliche Lösung. Sie erreichen uns gerne auch telefonisch unter der Telefonnummer 0841 / 149 08 733.

Modifiziert am 9. Juli 2021Veröffentlicht am 9. Juli 2021

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