Da sich die Noch-Ehepartner bei einer einvernehmlichen oder einverständlichen Scheidung einig sind, haben Sie hier die Chance, Kosten, Zeit und auch viel Energie einzusparen. Gibt es Kinder, ist eine einvernehmliche Scheidung ratsam. Auch Ihre Rechtsanwältin wird Ihnen erfahrungsgemäß zu einem kürzeren Verfahren einer einvernehmlichen Scheidung raten, um die Situation zu entspannen.
Sobald alle relevanten Punkte im Familienrecht zwischen den Partnern geklärt sind, ist der Ablauf im Vergleich zu einer streitigen Scheidung deutlich einfacher. Insbesondere die Vorabregelung bei Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich sollten in beiderseitigem Interesse in einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Vorfeld geregelt werden, um die Scheidung zu beschleunigen und kostenreduzierter zu machen.
Trennungsjahr bei einvernehmlicher Scheidung
Sind sich beide Ehegatten über die einvernehmliche Scheidung einig, muss allerdings noch das sogenannte Trennungsjahr abgewartet werden. Die sofortige Scheidung nach der vollzogenen Trennung ist bei einer Scheidung nicht möglich. Das Familiengericht spricht die Scheidung erst aus, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist.
Haben Sie noch Fragen zum Trennungsjahr, über den Beginn desselben und was Trennung juristisch bedeutet? Kontaktieren Sie mich gern für weitere Fragen dazu – telefonisch in Ingolstadt unter 0841 / 149 08 733 oder über unser Kontaktformular.
Einvernehmliche Scheidung: Folgesachen- und Scheidungsfolgen- vereinbarung
Im Zuge einer raschen einvernehmlichen Scheidung rät die Rechtsanwältin zum Verzicht von zusätzlichen Anträgen wie beispielsweise Scheidungsfolgesachen:
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Unterhalt
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Sorgerecht
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Zugewinn
Die Entscheidung des Gerichts über eine einvernehmliche Scheidung und den vorab vereinbarten Versorgungsausgleich erfolgt in diesem Falle relativ rasch, ohne das Verfahren zu verzögen.
Eine vorhergehende Abstimmung über Folgesachen, die in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festgehalten werden, bietet eine rasche Durchführung der Scheidung und entlastet Kinder und Eheleute. Daher empfiehlt sich die frühzeitige Regelung von Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Unterhalt.
Ein weiterer Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist der Zeitfaktor. Je früher eine Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung vollzogen ist, umso früher ist die Beziehung der Noch-Ehepartner geklärt. Ein Scheidungsverfahren über mehrere Jahre sorgt kontinuierlich für Unruhe unter allen Beteiligten und erschwert ein faires Miteinander, entspannten Umgang in der Zukunft. Damit ist die Scheidungsfolgenvereinbarung ein wesentlicher Beitrag, um eine einvernehmliche Scheidung anzustreben und erfolgreich durchzubringen.
Zudem spart diese Vereinbarung auch erheblich bei Gerichts- und Anwaltskosten. Ein weiterer Grund, warum unsere Rechtsanwältin aus Ingolstadt dringend dazu rät.
Auch das Scheidungsverfahren beschleunigt sich durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Da der Versorgungsausgleich der Ehegatten bereits geregelt ist, muss dieser nicht vom Gericht durchgeführt werden und reduziert die Verfahrensdauer deutlich.
Sind Sie bereit für eine Scheidung und willig, eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Noch-Ehepartner zu machen? Ich berate Sie gern und erarbeite individuelle Vereinbarungen für Sie. Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch unter 0841 / 149 08 733 oder mittels meinem Online-Kontaktformular.