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Einvernehmliche Scheidung

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung? Wann zahlt der Staat die Scheidungskosten?

Die Scheidungskosten kann man vor der Scheidung berechnen, sie sind individuell abhängig. Lassen Sie sich diese zu erwartenden Kosten von Ihrer Rechtsanwalt in Ingolstadt frühzeitig kalkulieren, damit Sie finanzielle Planungssicherheit gewinnen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass einvernehmliche Scheidungen wesentlich günstiger sind als streitige Scheidungen. Jeder Aspekt, den das Gericht neben der eigentlichen Scheidung verhandeln muss, kostet Zeit und Geld. Oftmals vereinbaren Eheleute, die bei einer einvernehmlichen Scheidung entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten zu teilen.

Anwalts- und Gerichtskosten bei einvernehmlicher Scheidung

Einvernehmliche Scheidungskosten bestehen aus den Anwaltskosten sowie den Gerichtskosten. Die Höhe dieser Kosten wird u. a. vom Rechtsanwältinsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt und ist abhängig vom sogenannten Verfahrenswert.

Verbindlich festgelegt wird dieser Wert vom Gericht am Verfahrensschluss.

Dieser Verfahrenswert orientiert sich vor allem am Nettoeinkommen der Ehepartner jener drei Monate vor der Einreichung des Scheidungsantrags und knüpft somit direkt an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Noch-Ehepartner an.

Sobald dieser Verfahrenswert feststeht, können mithilfe einer Gebührentabelle nach dem RVG die gesetzlichen Rechtsanwältins- und Gerichtskosten berechnet werden. Basierend auf dieser Gebührentabelle ist das bereits vor der gerichtlichen Festsetzung möglich.

Haben Sie Fragen zu den anfallenden Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung oder wollen Sie mehr Informationen, wie Sie sich kostengünstiger einvernehmlich scheiden lassen können? Sprechen Sie mich gerne an.

Einkommen als Faktor für Verfahrenskosten

Das aktuelle Nettoeinkommen beider Eheleute ist die Basis für die Verfahrenskosten, das zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Scheidung zusammen erwirtschaftet wird. Je geringer dieses gemeinsame Einkommen ist, desto geringer fallen entsprechend auch die Verfahrenskosten aus.

Dabei urteilen die Gerichte unterschiedlich darüber, was zum Einkommen gezählt wird, wenn Vermögen und Schulden zu berücksichtigen sind. Das Familienrecht in Ingolstadt berücksichtigt die Herabsetzung des Einkommens für jedes unterhaltsberechtigte Kind um pauschal 250 Euro.

Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Scheidungskosten

Wer bei den Scheidungskosten sparen und das Scheidungsverfahren beschleunigen möchte, strebt einen außergerichtlichen Versorgungsausgleich sowie eine einvernehmliche Regelung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Ein vom Gericht verhandelter Zugewinnausgleich erhöht die Kosten für das Scheidungsverfahren, aber ebenso beim Zugewinnausgleich und der Verfahrensdauer.

Die optimale Lösung ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung, um die Scheidungskosten möglichst schlank zu halten.

Bei Fragen zur Scheidungsfolgenvereinbarung berate und informiere ich Sie gern telefonisch unter 0841 / 149 08 733 oder per E-Mail.

Kosten für meine Inanspruchnahme

Meine Kosten als Ihre Rechtsanwältin in Ingolstadt orientieren sich nach dem RVG, dem Rechtsanwältinsvergütungsgesetz sowie dem Verfahrenswert Ihrer Scheidung.

Übrigens müssen Sie die Anwaltskosten nicht im Vorfeld zahlen, sondern nur die Gerichtskosten, sodass das Scheidungsverfahren eröffnet werden kann. Sobald ich den Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht habe und das Gericht die Geschäftsnummer für Ihr Scheidungsverfahren vergibt, erhalten Sie meine erste Rechnung.

Falls Sie einen finanziellen Engpass haben und nicht in der Lage sind, die Gerichts- und Anwaltskosten aus eigener Kraft zu zahlen, ist mitunter der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe überlegenswert.

Haben Sie Fragen zu den Kosten meiner Arbeit im Scheidungsverfahren oder auch zur Verfahrenskostenhilfe, früher hieß sie Prozesskostenhilfe? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch in meiner Kanzlei in Ingolstadt unter 0841 / 149 08 733 oder über mein Kontaktformular.

Beachten Sie: 2/3 aller Betroffenen erhalten staatliche Hilfen, um die Kosten einer Scheidung bezahlen zu können. Nach Absprache ist auch Ratenzahlung möglich. Es lohnt sich also, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen.

Modifiziert am 9. Juli 2021Veröffentlicht am 9. Juli 2021

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